Betriebsräte- deutlicher Rückgang- was ist los mit der Mitbestimmung?
Die IW-Betriebsratswahlbefragung 2022 zeigt, dass der Rückhalt der Betriebräte rückläufig ist. Ein Betriebsrat existierte , trotz des verbrieften Rechts für Unternehmen ab 5 Beschäftigten, im Jahr 2021 in nur 8% aller Betriebe in Ost- und West.
Dort, wo ein Betriebsrat gewählt wurde, beteiligten sich im ungewichteten Durchschnitt knapp 69 Prozent der Wahlberechtigten an den Wahlen. Dies sind rund 5 Prozentpunkte weniger als 2018. Insgesamt werden rund 34 -38 % der Belegschaft (Ost-West) von Betriebsräten gegenüber der Geschäftsührung vertreten, so führt es der IW-Bericht aus.
Geringe Frauenquote bei BR-Vorsitzenden
Der Anteil der gewählten weiblichen Betriebsratsmitglieder entspricht mit gut 27 Prozent dem Anteil der Frauen unter den Wahlberechtigten. Sie bleiben jedoch bei der Besetzung des Betriebsratsvorsitzes weiterhin unterrepräsentiert.
Gewerkschaften verlieren Einfluss
Vier von zehn Betriebsräten sind Mitglied einer Gewerkschaft. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad der betrieblichen Interessenvertreter ist im produzierenden Gewerbe höher (50 Prozent), im Dienstleistungssektor hingegen deutlich geringer (12 Prozent). In fast jedem zweiten Unternehmen ist keines der Betriebsratsmitglieder gewerkschaftlich organisiert. Dieser Anteil ist gegenüber den letzten Wahlen erheblich angestiegen. Wo der gewerkschaftliche Einfluss größer ist, steigt tendenziell die Wahrscheinlichkeit, dass die im Betriebsverfassungsgesetz festgesetzte Anzahl von Freistellungen ausgeschöpft oder noch ausgeweitet wird.
Fazit: Dort wo es Betriebsräte gibt, geniessen diese weiterhin Vertrauen und Rückhalt . Und dennoch werden kaum neue Betriebsräte erfogreich gegründet und das Risiko des Scheitern im ersten Jahr scheint laut Studie auch hoch zu sein.
Gibt es eine Alternative?
Allerdings ist festzustellen, dass immer mehr Unternehmen bzw. deren MitarbeiterInnen auf einen BR verzichten und sich selbst in Form von #Kulturräten oder #Employee Boards auf den Weg machen, Ihre Interessen zu vertreten.
Natürlich ist es nicht das selbe argumentieren Gewerkschafter und sehen den Untergang aller Mitbestimmung durch die neue Konkurrenz. Die selbstbewußten ArbeitnehmerInnen wissen sich und Ihre Meiniung sehr wohl durchzusetzen und finden damit Gehör bei einer neuen Managergeneration, die auf Partizipation und Zuhören setzt.
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Mitarbeiter- Rat
Doch wie gründet man einen Mitarbeiterrat, der oft auch Kulturrat genannt wird?
Zunächst einmal erarbeitet er sich seine Spielregeln, Statuten und sein Aufgabenspektrum selbst. Dies ist die Ausgangsbasis für alles weitere Wirken und so etwas wie das „Grundgesetz“ der Mitwirkung. Dieses wird mit dem Management auf Augenhöhe vereinbart.
Die Mitglieder des Kulturrats werden gewählt
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Arbeit des Kulturrats exakt auf die Themen des Unternehmens zugeschnitten wird. Das führt zur Fokussierung auf die wirklich wichtigen Themen für die Mitarbeiter.
Im nächsten Schritt werden die Mitglieder des Kulturrates in freien Wahlen gewählt. So bestimmt die Belegschaft von wem sie vertreten werden will und IPA- Experten Erfahrungen zeigen, dass die Wahlbeteiligung in der Regel zwischen 70- und 80% liegt. Traumwerte.
Vorbereiten und Ausbilden, der Schlüssel zum Erfolg
Bei dem Prozess der Aufgabenfindung hilft eine neutrale Moderation, die Interessen von Belegschaft und Geschäftsführung zusammenzuführen. In Workshops, Coachings und Schulungseinheiten erarbeitetet sie mit den Mitgliedern des Kulturrats das für die künftige Arbeit notwendige Selbst- und Leitbild. Das Gremium bekommt außerdem Werkzeuge an die Hand, um Kollegen bei verschiedensten Anliegen lösungsorientiert beraten und gegenüber der Geschäftsführung vertreten zu können. Auch in kritischen Punkten! Mehr dazu finden Sie in unserem Booklet.
TIPP
Sie wollen mehr erfahren oder suchen einen Experten für den Gründungsprozess? Dann kontaktieren Sie Ursula Vranken – Deutschlands führende Expertin auf dem Gebiet der alternativen Mitarbeitergremien.
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Mehr Informationen, Booklet Kulturrat oder Vortrag
Alles auf einen Blick finden Sie in unserem Booklet.